paragraphen.online

  1. Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt
  2. Sechster Teil — Organisation der Polizei und der Sicherheitsbehörden (§§ 76 - 87)
  3. Erster Abschnitt — Polizei (§§ 76 - 83)

§ 81 Polizeieinrichtung

Die Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt ist eine Polizeieinrichtung. Sie dient durch die Ausbildung von Polizeibeamten der Erfüllung polizeilicher Aufgaben.

§ 80
81
§ 82