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  1. Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt
  2. Fünfter Teil — Schadensausgleich, Erstattungs- und Ersatzansprüche (§§ 69 - 75)

§ 75 Rechtsweg

Für Ansprüche auf Schadensausgleich ist der ordentliche Rechtsweg, für die Ansprüche auf Erstattung und Ersatz von Aufwendungen nach § 73 Abs. 3 oder § 74 der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

§ 74
75
§ 76