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  1. Sächsisches Verfassungsgerichtshofsgesetz
  2. Erster Teil — Organisatorische Bestimmungen (§§ 1 - 6)

§ 1 Bezeichnung und Sitz

Der Verfassungsgerichtshof führt die Bezeichnung „Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen“. Er hat seinen Sitz in Leipzig.

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§ 2