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Gliederung
Gliederung
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
ZWEITER TEIL — Verfassung und Verwaltung der Gemeinde
(§§
23
-
74-76
)
5. ABSCHNITT — Besondere Verwaltungsformen
(§§
59
-
74-76
)
3. Bezirksverfassung
(§§
64
-
66
)
§ 66 Aufhebung der Bezirksverfassung
Für die Aufhebung der Bezirksverfassung gilt § 73 entsprechend.
§ 65
66
§ 67