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Gliederung
Gliederung
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
ZWEITER TEIL — Verfassung und Verwaltung der Gemeinde
(§§
23
-
74-76
)
1. ABSCHNITT — Organe
§ 23
Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der Gemeinderat und der Bürgermeister
§ 22
23
§ 24