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  1. Steuerberatungsgesetz
  2. Erster Teil — Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 1 - 31)
  3. Zweiter Abschnitt — Lohnsteuerhilfevereine (§§ 13 - 31)
  4. Zweiter Unterabschnitt — Anerkennung (§§ 14 - 20)

§ 16 Gebühren für die Anerkennung

Für die Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein hat der Verein eine Gebühr von dreihundert Euro an die Aufsichtsbehörde zu zahlen.

§ 15
16
§ 17