§

  1. Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
  2. Zweiter Abschnitt — Rechtsstellung der Berufssoldaten und der Soldaten auf Zeit (§§ 37 - 57)
  3. 3. — Beendigung des Dienstverhältnisses (§§ 43 - 57)
  4. a) — Beendigung des Dienstverhältnisses eines Berufssoldaten (§§ 43 - 53)

§ 43 Beendigungsgründe

(1)Das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten endet durch Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand nach Maßgabe der Vorschriften über die rechtliche Stellung der Berufssoldaten im Ruhestand.

(2)Das Dienstverhältnis endet ferner durch

§ 42
43
§ 44