§
Suchen...
Anzeigewechsel
Anmelden
Gliederung
Gliederung
Handelsgesetzbuch
Drittes Buch — Handelsbücher
(§§
238
-
342r
)
Vierter Abschnitt — Ergänzende Vorschriften für bestimmte Unternehmen
(§§
340
-
342p
)
Vierter Unterabschnitt — Ergänzende Vorschriften für bestimmte umsatzstarke multinationale Unternehmen und Konzerne
(§§
342
-
342p
)
Dritter Titel — Einzubeziehende Unternehmen; Inhalt und Form des Ertragsteuerinformationsberichts
(§§
342g
-
342l
)
§ 342g Einzubeziehende Unternehmen
In den Ertragsteuerinformationsbericht sind einzubeziehen:
§ 342f
342g
§ 342h