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Gliederung
Gliederung
Handelsgesetzbuch
Drittes Buch — Handelsbücher
(§§
238
-
342r
)
Vierter Abschnitt — Ergänzende Vorschriften für bestimmte Unternehmen
(§§
340
-
342p
)
Dritter Unterabschnitt — Ergänzende Vorschriften für bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors
(§§
341q
-
341y
)
Erster Titel — Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
(§§
341q
-
341r
)
§ 341r Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Unterabschnitts sind
§ 341q
341r
§ 341s