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  1. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  2. Buch 1 — Allgemeiner Teil (§§ 1 - 110)
  3. Abschnitt 4 — Einstweilige Anordnung (§§ 49 - 57)

§ 57 Rechtsmittel

entschieden hat.

1.über die elterliche Sorge für ein Kind,

2.über die Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil,

3.über einen Antrag auf Verbleiben eines Kindes bei einer Pflege- oder Bezugsperson,

4.über einen Antrag nach den §§ 1 und 2 des Gewaltschutzgesetzes oder

5.in einer Ehewohnungssache über einen Antrag auf Zuweisung der Wohnung


Referenzierte Normen:
5515112
§ 56
57
§ 58