§ 57 Rechtsmittel
entschieden hat.
1.über die elterliche Sorge für ein Kind,
2.über die Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil,
3.über einen Antrag auf Verbleiben eines Kindes bei einer Pflege- oder Bezugsperson,
4.über einen Antrag nach den §§ 1 und 2 des Gewaltschutzgesetzes oder
5.in einer Ehewohnungssache über einen Antrag auf Zuweisung der Wohnung