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  1. Deutsches Richtergesetz
  2. Teil 1 — Richteramt in Bund und Ländern (§§ 1 - 45a)
  3. Abschnitt 1 — Einleitende Vorschriften (§§ 1 - 4)

§ 4 Unvereinbare Aufgaben

(1)Ein Richter darf Aufgaben der rechtsprechenden Gewalt und Aufgaben der gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt nicht zugleich wahrnehmen.

(2)Außer Aufgaben der rechtsprechenden Gewalt darf ein Richter jedoch wahrnehmen

§ 3
4
§ 5