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Gliederung
Gliederung
Deutsches Richtergesetz
Teil 1 — Richteramt in Bund und Ländern
(§§
1
-
45a
)
Abschnitt 1 — Einleitende Vorschriften
(§§
1
-
4
)
§ 3 Dienstherr
Die Richter stehen im Dienst des Bundes oder eines Landes.
§ 2
3
§ 4