paragraphen.online

  1. Aktiengesetz
  2. Erstes Buch — Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277)
  3. Sechster Teil — Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung (§§ 179 - 240)
  4. Zweiter Abschnitt — Maßnahmen der Kapitalbeschaffung (§§ 182 - 221)
  5. Vierter Unterabschnitt — Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 - 220)

§ 211 Wirksamwerden der Kapitalerhöhung

(1)Mit der Eintragung des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals ist das Grundkapital erhöht.

(2)(weggefallen)

§ 210
211
§ 212