§ 1 Wesen der Aktiengesellschaft
(1)Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen.
(2)Die Aktiengesellschaft hat ein in Aktien zerlegtes Grundkapital.