paragraphen.online

  1. Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt
  2. Vierter Teil — Zwang (§§ 53 - 68a)
  3. Dritter Abschnitt — Kosten des Zwanges

§ 68a Kosten

Für Amtshandlungen nach dem Ersten und dem Zweiten Abschnitt des Vierten Teils dieses Gesetzes werden Kosten nach den §§ 74 bis 74b des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erhoben.

§ 68
68a
§ 69