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  1. Gesetz über die Organisation der Polizei in Schleswig-Holstein
  2. Abschnitt V — Schlussvorschriften (§§ 12 - 14)

§ 14 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Polizeiorganisationsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1994 (GVOBl. Schl.-H. S. 158), Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen ersetzt durch Verordnung vom 13. Februar 2001 (GVOBl. Schl.-H. S. 34), außer Kraft.

§ 13
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