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  1. Gesetz über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen
  2. Teil 1: — Organisation der Rechtspflege (§§ 1 - 31g)
  3. Kapitel 1: — Aufbau der Justizverwaltung (§§ 1 - 8)

§ 3a Landesjustizprüfungsamt, Justizprüfungsämter

Das Landesjustizprüfungsamt ist an das für Justiz zuständige Ministerium angegliedert. An die Oberlandesgerichte ist jeweils ein Justizprüfungsamt angegliedert. Die Stellung der Behörden bleibt im Übrigen unberührt.

§ 3
3a
§ 4