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  1. Gesetz über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen
  2. Teil 2: — Verfahrensrechtliche Bestimmungen (§§ 32 - 115)
  3. Kapitel 5: — Sozialgerichtsbarkeit (§§ 114 - 115)

§ 115 Aufstellung der Vorschlagslisten für Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts

Für die Kammern und Senate für Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts werden die Vorschlagslisten für ehrenamtliche Richterinnen und Richter aus den Kreisen der mit dem sozialen Entschädigungsrecht oder dem Recht der Teilhabe behinderter Menschen vertrauten Personen von den Landschaftsverbänden und der Bezirksregierung Münster im gegenseitigen Benehmen aufgestellt.

§ 114
115
§ 116