paragraphen.online

  1. Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
  2. Neunter Teil — Besondere Aufgaben- und Kostenregelungen (§§ 159 - 169)
  3. Erster Abschnitt — Region Hannover, Landeshauptstadt Hannover und übrige regionsangehörige Gemeinden (§§ 159 - 167)

§ 159 Grundsätze der Aufgabenverteilung

(1)Die Region Hannover erfüllt

(2)Die Landeshauptstadt Hannover erfüllt neben ihren Aufgaben als Gemeinde in ihrem Gebiet

(3)Die übrigen regionsangehörigen Gemeinden erfüllen neben ihren Aufgaben als Gemeinde in ihrem Gebiet

§ 158
159
§ 160