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  1. Verordnung über die Kosten im Verwaltungsvollzugsverfahren

§ 2 Entstehung der Gebührenschuld

Die Gebührenschuld entsteht Im Fall des § 1 Absatz 1 Nummer 5 gilt Satz 1 Nummer 2 und 3 entsprechend.

§ 1
2
§ 3