§ 9 Vertretung, Geschäftsstelle
(1)Das vorsitzende Mitglied vertritt die Bezirksversammlung gegenüber der Öffentlichkeit, dem Bezirksamt und den übrigen Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg.
(2)Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung untersteht fachlich dem vorsitzenden Mitglied.