paragraphen.online

  1. Bezirksverwaltungsgesetz
  2. Teil 2 — Bezirksversammlung (§§ 3 - 31)
  3. Abschnitt 6 — Befugnisse der Bezirksversammlung und ihrer Mitglieder (§§ 19 - 31)
  4. Unterabschnitt 3 — Wahlen und Vorschlagsrechte (§§ 30 - 31)

§ 31 Vorschlagsrechte

Die Bezirksversammlung beschließt über die Vorschlagslisten für Der Bezirksversammlung können weitere Vorschlagsrechte übertragen werden.

§ 30
31
§ 32