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  1. Bezirksverwaltungsgesetz
  2. Teil 2 — Bezirksversammlung (§§ 3 - 31)
  3. Abschnitt 6 — Befugnisse der Bezirksversammlung und ihrer Mitglieder (§§ 19 - 31)
  4. Unterabschnitt 1 — Befugnisse in Angelegenheiten des Bezirksamtes (§§ 19 - 26)

§ 21 Grenzen des Entscheidungsrechts

Bei ihren Entscheidungen ist die Bezirksversammlung an Recht und Gesetz, den Haushaltsbeschluss, Globalrichtlinien nach § 46, Zuständigkeitsanordnungen und sonstige Entscheidungen des Senats sowie Fachanweisungen und Einzelweisungen nach § 45 gebunden.

§ 20
21
§ 22