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  1. Bremisches Polizeigesetz
  2. Zweiter Teil: — Organisation der Polizei (§§ 124 - 145)
  3. 2. Abschnitt: — Polizeibehörden (§§ 126 - 130)

§ 126 Allgemeine Polizeibehörden

(1)Aufgaben der Gefahrenabwehr nehmen wahr.

(2)Örtlicher Zuständigkeitsbereich (Bezirk) der Landespolizeibehörden ist das Gebiet des Landes Bremen, örtlicher Zuständigkeitsbereich (Bezirk) der Ortspolizeibehörden ist das Gemeindegebiet.

§ 125
126
§ 127