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  1. Bremisches Polizeigesetz
  2. Zweiter Teil: — Organisation der Polizei (§§ 124 - 145)
  3. 1. Abschnitt: — Polizeihoheit und Aufgabenverteilung (§§ 124 - 125)

§ 124 Träger der Polizeihoheit

(1)Die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit ist Angelegenheit des Landes.

(2)Nehmen die Gemeinden Aufgaben nach Absatz 1 (polizeiliche Aufgaben) wahr, so handeln sie im Auftrage des Landes.

§ 123
124
§ 125