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  1. Landesbeamtengesetz
  2. Fünfter Teil — Beendigung des Beamtenverhältnisses (§§ 31 - 46)
  3. 2. Abschnitt — Verlust der Beamtenrechte (§§ 33 - 35)

§ 33 Folgen des Verlusts der Beamtenrechte

Sie dürfen die Amtsbezeichnung und die im Zusammenhang mit dem Amt verliehenen Titel nicht führen.

§ 32
33
§ 34