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Gliederung
Gliederung
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Teil 4 — Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
(§§
95a
-
119
)
Abschnitt 3 — Zwangsvollstreckung
(§§
112
-
119
)
Unterabschnitt 4 — Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben und gegen den Lichtbildner
§ 118 Entsprechende Anwendung
Die §§ 113 bis 117 sind sinngemäß anzuwenden
§ 117
118
§ 119