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  1. Umwandlungsgesetz
  2. Zweites Buch — Verschmelzung (§§ 2 - 122)
  3. Zweiter Teil — Besondere Vorschriften (§§ 39 - 122)
  4. Erster Abschnitt — Verschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften (§§ 39 - 45e)
  5. Dritter Unterabschnitt — Verschmelzung unter Beteiligung von Partnerschaftsgesellschaften (§§ 45a - 45e)

§ 45e Anzuwendende Vorschriften

Die §§ 39 und 39f sind entsprechend anzuwenden. In den Fällen des § 45d Abs. 2 ist auch § 39e entsprechend anzuwenden.

§ 45d
45e
§ 46