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  1. Umwandlungsgesetz
  2. Zweites Buch — Verschmelzung (§§ 2 - 122)
  3. Zweiter Teil — Besondere Vorschriften (§§ 39 - 122)
  4. Erster Abschnitt — Verschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften (§§ 39 - 45e)
  5. Erster Unterabschnitt — Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (§§ 39 - 39f)

§ 39a Verschmelzungsbericht

Ein Verschmelzungsbericht ist für eine an der Verschmelzung beteiligte Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht erforderlich, wenn alle Gesellschafter dieser Gesellschaft zur Geschäftsführung berechtigt sind.

§ 39
39a
§ 39b