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Gliederung
Gliederung
Umwandlungsgesetz
Fünftes Buch — Formwechsel
(§§
190
-
304
)
Zweiter Teil — Besondere Vorschriften
(§§
214
-
304
)
Vierter Abschnitt — Formwechsel rechtsfähiger Vereine
(§§
272
-
290
)
Zweiter Unterabschnitt — Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft
(§§
273
-
282
)
§ 279 (weggefallen)
-
§ 278
279
§ 280