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Gliederung
Gliederung
Umwandlungsgesetz
Drittes Buch — Spaltung
(§§
123
-
173
)
Zweiter Teil — Besondere Vorschriften
(§§
138
-
173
)
Siebenter Abschnitt — Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns
(§§
152
-
160
)
Zweiter Unterabschnitt — Ausgliederung zur Aufnahme
(§§
153
-
157
)
§ 153 Ausgliederungsbericht
Ein Ausgliederungsbericht ist für den Einzelkaufmann nicht erforderlich.
§ 152
153
§ 154