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  1. Umwandlungsgesetz
  2. Drittes Buch — Spaltung (§§ 123 - 173)
  3. Zweiter Teil — Besondere Vorschriften (§§ 138 - 173)
  4. Siebenter Abschnitt — Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns (§§ 152 - 160)
  5. Zweiter Unterabschnitt — Ausgliederung zur Aufnahme (§§ 153 - 157)

§ 153 Ausgliederungsbericht

Ein Ausgliederungsbericht ist für den Einzelkaufmann nicht erforderlich.

§ 152
153
§ 154