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Gliederung
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Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
Abschnitt 6 — Anwendungsbereich
§ 15 Ausnahme für das Arbeitsrecht
Dieses Gesetz findet auf das Arbeitsrecht keine Anwendung.
§ 14
15
§ 16