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  1. Postgesetz
  2. Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 4)

§ 3 Anwendungsbereich

Dieses Gesetz gilt auch für den Postverkehr mit dem Ausland, soweit nicht völkerrechtliche Verträge und die zu deren Durchführung ergangenen Gesetze und Rechtsverordnungen etwas anderes bestimmen.

§ 2
3
§ 4