paragraphen.online

  1. Postgesetz
  2. Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 4)

§ 1 Zweck des Gesetzes

Zweck dieses Gesetzes ist es, durch Regulierung im Bereich des Postwesens den Wettbewerb zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten.

1
§ 2