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  1. Postgesetz
  2. Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 4)

§ 2 Regulierung

(1)Die Regulierung des Postwesens ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes.

(2)Ziele der Regulierung sind:

(3)Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen bleibt unberührt.

§ 1
2
§ 3