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Gliederung
Gliederung
Patentgesetz
Sechster Abschnitt — Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
(§§
100
-
122a
)
2. — Berufungsverfahren
(§§
110
-
121
)
§ 113
Dem Bevollmächtigten ist es gestattet, mit einem technischen Beistand zu erscheinen.
§ 112
113
§ 114