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  1. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
  2. Dritter Teil — Einzelne Ordnungswidrigkeiten (§§ 111 - 131)
  3. Dritter Abschnitt — Mißbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen (§§ 124 - 129)

§ 129 Einziehung

Gegenstände, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach den §§ 124, 126 bis 128 bezieht, können eingezogen werden.

§ 128
129
§ 130