§ 124 Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen
(1)Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt benutzt.
(2)Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3)Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.