§ 6a Verbot des Gebrauchs
Es ist verboten, im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen widerrechtlich in identischer oder nachgeahmter Form folgende Zeichen nach Artikel 6 ter Absatz 1 Buchstabe a und b der Pariser Verbandsübereinkunft zu benutzen: