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  1. Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
  2. Teil 1 — Anwendungsbereich (§§ 1 - 2)

§ 2 Anwendung anderer Vorschriften

Der Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben nach diesem Gesetz schließt die Anwendung anderer Vorschriften zum Schutz dieser Kennzeichen nicht aus.

§ 1
2
§ 3