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Gliederung
Gliederung
Handelsgesetzbuch
Drittes Buch — Handelsbücher
(§§
238
-
342r
)
Vierter Abschnitt — Ergänzende Vorschriften für bestimmte Unternehmen
(§§
340
-
342p
)
Vierter Unterabschnitt — Ergänzende Vorschriften für bestimmte umsatzstarke multinationale Unternehmen und Konzerne
(§§
342
-
342p
)
Erster Titel — Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
(§§
342
-
342a
)
§ 342a Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Unterabschnitts sind
§ 342
342a
§ 342b