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  1. Gerichtsverfassungsgesetz
  2. Dritter Titel — Amtsgerichte (§§ 22 - 27)

§ 27

Im übrigen wird die Zuständigkeit und der Geschäftskreis der Amtsgerichte durch die Vorschriften dieses Gesetzes und der Prozeßordnungen bestimmt.

§ 26a
27
§ 28