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  1. Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  2. Abschnitt 4 — Abänderungen des Gesellschaftsvertrags (§§ 53 - 59)

§ 56a Leistungen auf das neue Stammkapital

Für die Leistungen der Einlagen auf das neue Stammkapital finden § 7 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 sowie § 19 Abs. 5 entsprechende Anwendung.


Referenzierte Normen:
58f719
§ 56
56a
§ 57