§ 56 Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen(1)Die Festsetzung ist in die in § 55 Abs. 1 bezeichnete Erklärung des Übernehmers aufzunehmen.(2)Die §§ 9 und 19 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 finden entsprechende Anwendung.Referenzierte Normen:55a5791955