§
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Gliederung
Gliederung
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 1 — Allgemeiner Teil
(§§
1
-
110
)
Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften
(§§
1
-
22a
)
§ 8 Beteiligtenfähigkeit
Beteiligtenfähig sind
Referenzierte Normen:
113
§ 7
8
§ 9
§ 8 - Beteiligtenfähigkeit (FamFG)