§ 122 Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen, Unpfändbarkeit
Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Die Energiepreispauschale ist in Höhe des in § 112 Absatz 2 genannten Betrages unpfändbar.