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  1. Bürgerliches Gesetzbuch
  2. § 555

§ 555 Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe

Eine Vereinbarung, durch die sich der Vermieter eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist unwirksam.


Referenzierte Normen:
549
§ 554
555
§ 555a