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Gliederung
Gliederung
Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 — Recht der Schuldverhältnisse
(§§
241
-
853
)
Abschnitt 8 — Einzelne Schuldverhältnisse
(§§
433
-
853
)
Titel 1 — Kauf, Tausch
(§§
433
-
480
)
Untertitel 4 — Tausch
§ 480 Tausch
Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung.
§ 479
480
§ 481