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Gliederung
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Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern
Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften
(§§
1
-
2
)
§ 2 Dienstherrnfähigkeit
Das Recht, Beamtinnen und Beamte zu haben, besitzen
§ 1
2
§ 3