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Gliederung
Gliederung
Bundesbeamtengesetz
Abschnitt 5 — Beendigung des Beamtenverhältnisses
(§§
30
-
59
)
Unterabschnitt 1 — Entlassung
(§§
30
-
43
)
§ 30 Beendigungsgründe
Das Beamtenverhältnis endet durch
§ 29
30
§ 31